3.4.5. Gemeinsamer Unterricht/Gemeinsames Lernen/Inklusion

Schülerinnen/Schüler mit sonderpädagogischem Förder- oder besonderem Unterstützungsbedarf werden nach den gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage der Richtlinien/Lehrpläne der Grundschule (zielgleich) bzw. nach den Richtlinien der entsprechenden Förderschule (zieldifferenziert) unterrichtet.

An der Schillerschule wird seit vielen Jahren Gemeinsamer Unterricht (GU, nun GL = Gemeinsames Lernen) mit Kindern unterschiedlicher Störungen bzw. Behinderungen (nun Unterstützungsbedarfe) durchgeführt.  

Was bedeutet Gemeinsames Lernen (GL)?

Der Begriff Gemeinsames Lernen meint das gemeinsame Unterrichten und Lernen an einem Lerngegenstand von Kindern mit und ohne festgestellten sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an einer Regelschule wie unserer.

Wir sehen das Gemeinsame Lernen als eine Chance für die Schulgemeinschaft, um miteinander und voneinander lernen zu können, Akzeptanz und Toleranz zu vermitteln, Sozialkompetenzen zu stärken und den Gedanken zu bekräftigen:

„Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll.“

Gemeinsames Lernen (GL) an der Schillerschule

Förderplanarbeit

Arbeitsgrundlage der sonderpädagogischen Förderung im GL ist ein individueller Förderplan, der für jeden Schüler mit erhöhtem und/oder festgestelltem Unterstützungsbedarf von der Klassenlehrkraft und der sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt und jährlich überprüft wird. Im Förderplan werden individuelle Entwicklungsschwerpunkte und –ziele konkrete Fördermaßnahmen festgestellt und beschrieben.

Organisationsformen im GL

Das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfordert bestimmte zusätzliche personelle und sächliche Ressourcen, d.h. eine ausreichend personelle Ressource an sonderpädagogischen Lehrkräften, differenzierte Fördermaterialien sowie ein gut ausgestatteter Förderraum. Zurzeit verfügt die Schillerschule über eine Sonderpädagogin als Vollzeitkraft. An unserer Schule wird die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen auf zwei unterschiedlichen Wegen umgesetzt. Schüler mit erhöhtem oder festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden sowohl im Rahmen der inneren Differenzierung  in der Klassengemeinschaft als auch in der äußeren Differenzierung, z.B. in der „Lernoase“ (Förderraum) gefördert. Dabei ist der intensive Austausch mit den Klassenlehrkräften unabdingbar. Die Entscheidungsgrundlage bildet dabei das aktuelle Bedürfnis des einzelnen Kindes sowie die im Förderplan festgelegten Förderziele.

Im Klassenverband lernen Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oftmals an einem Unterrichtsthema, jedoch auf unterschiedlichen Lernebenen und mit teils differenziertem Lern- und Arbeitsmaterial. Jeder Schüler arbeitet auf seinem Lernniveau und in seinem Lerntempo.

Der GU/GL erfordert zwischen allen Beteiligten – Eltern, GS-Lehrern, SP-Lehrern – eine enge Zusammenarbeit. Dazu gehört vor allem der ständige Austausch über Lernvoraussetzungen, Lernmöglichkeiten, Inhalte und Lernfortschritte. Dazu werden differenzierte und auf das jeweilige Kind zugeschnittene Förderpläne erstellt. Zwingende Voraussetzung ist dabei eine enge Zusammenarbeit zwischen Grundschul- und Förderschullehrkraft und seit vier Jahren auch „unserer eigenen“ Sonderpädagogin.

Ziel des GU/GL kann es sein, die Schülerin/den Schüler leistungsmäßig dem Klassenniveau wieder anzugleichen (zielgleich). Es kann aber auch darum gehen, die begrenzten Möglichkeiten eines Kindes zu Grunde zu legen und ihm im Rahmen seiner individuellen Voraussetzungen die bestmögliche Förderung in seinem vertrauten Umfeld (Klasse) zu ermöglichen (zieldifferent).

Für das Gemeinsame Lernen gibt es nach unseren Erfahrungen keine festgelegte Unterrichts- oder Organisationsform. Es kann sinnvoll sein, die betreffende Schülerin/den Schüler mit Unterstützung des SP-Lehrers (z. B. 3 Std./Woche) im Klassenverband zu fördern. Ebenso ist es denkbar, die Anwesenheit des SP-Lehrers für Kleingruppen zu nutzen, innerhalb derer das zu fördernde Kind positive Lernanreize erhält. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Bezug zur ganzen Gruppe (Klasse) nicht verloren geht. Förderung im hier beschriebenen Sinn hat immer integrativen/inkludierenden Charakter. Den neuen Anforderungen, denen wir uns mit der Verpflichtung zur inklusiven Beschulung konfrontiert sehen, stellen wir uns. Wir müssen aber eingestehen, dass wir zurzeit noch kein tragfähiges Konzept vorweisen können, um allen Kindern mit unterschiedlichsten Unterstützungs- und Förderbedarfen gerecht zu werden.

Dies gilt ganz besonders für Kinder, die im Block der Schuleingangsphase mit Lern- und Entwicklungsstörungen in den Blick fallen. In den kommenden Jahren werden dazu (fest in der Fortbildungsplanung verankert) mehrere Fortbildungsblöcke zum Thema "Inklusion" abgearbeitet werden. Wir hoffen, Organisationsmodelle zu finden oder selbst zu entwickeln, die auch diesen Kindern gerecht werden.

Zurzeit erscheint uns jedoch das Unterrichtsmodel ILAS ein gangbarer Weg zu sein, Kinder mit unterschiedlichsten Unterstützungs- und Förderbedarfen in Regelklassen zu unterrichten, da es nicht zum Ziel hat, alle Kinder in gleicher Form zu beschulen, sondern darauf abzielt, jedes Kind in seiner Individualität in den Blick zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder mit förmlich anerkanntem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.

GL-Dokument zum Download: KLICK!

letzte Änderungen am 17.11.2014, 05.01.2015 und 22.01.18