3.4.5. Gemeinsamer Unterricht/Gemeinsames Lernen/Inklusion Schülerinnen/Schüler
mit sonderpädagogischem Förder- oder besonderem Unterstützungsbedarf
werden nach den gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage der
Richtlinien/Lehrpläne der Grundschule (zielgleich) bzw. nach den
Richtlinien der entsprechenden Förderschule (zieldifferenziert)
unterrichtet. An
der Schillerschule wird seit vielen Jahren Gemeinsamer
Unterricht (GU, nun GL = Gemeinsames Lernen) mit Kindern
unterschiedlicher Störungen bzw. Behinderungen (nun Unterstützungsbedarfe)
durchgeführt. Was
bedeutet Gemeinsames Lernen
(GL)? Der
Begriff Gemeinsames Lernen meint
das gemeinsame Unterrichten und
Lernen an einem Lerngegenstand
von Kindern mit und ohne festgestellten sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
an einer Regelschule wie unserer. Wir
sehen das Gemeinsame Lernen als eine
Chance für die Schulgemeinschaft, um miteinander und voneinander lernen
zu können, Akzeptanz und Toleranz zu vermitteln, Sozialkompetenzen zu
stärken und den Gedanken zu bekräftigen: „Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll.“ Gemeinsames
Lernen (GL) an der
Schillerschule Förderplanarbeit Arbeitsgrundlage
der sonderpädagogischen Förderung im GL ist ein individueller Förderplan, der für jeden Schüler mit erhöhtem und/oder
festgestelltem Unterstützungsbedarf von der Klassenlehrkraft und der
sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt und jährlich überprüft wird.
Im Förderplan werden
individuelle Entwicklungsschwerpunkte und –ziele konkrete Fördermaßnahmen
festgestellt und beschrieben. Organisationsformen
im GL Das
Gemeinsame Lernen von
Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
erfordert bestimmte zusätzliche personelle und sächliche Ressourcen,
d.h. eine ausreichend personelle Ressource an sonderpädagogischen
Lehrkräften, differenzierte Fördermaterialien sowie ein gut
ausgestatteter Förderraum. Zurzeit verfügt die Schillerschule über
eine Sonderpädagogin als Vollzeitkraft. An unserer Schule wird die
sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen auf
zwei unterschiedlichen Wegen umgesetzt. Schüler mit erhöhtem oder
festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden sowohl
im Rahmen der inneren
Differenzierung in
der Klassengemeinschaft als
auch in der äußeren
Differenzierung, z.B. in der „Lernoase“
(Förderraum) gefördert. Dabei ist der intensive Austausch mit den
Klassenlehrkräften unabdingbar. Die Entscheidungsgrundlage bildet dabei
das aktuelle Bedürfnis des einzelnen Kindes sowie die im Förderplan
festgelegten Förderziele. Im
Klassenverband lernen Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
oftmals an einem Unterrichtsthema, jedoch auf unterschiedlichen
Lernebenen und mit teils differenziertem Lern- und Arbeitsmaterial.
Jeder Schüler arbeitet auf seinem Lernniveau und in seinem Lerntempo.
Der
GU/GL erfordert zwischen allen Beteiligten – Eltern, GS-Lehrern,
SP-Lehrern – eine enge Zusammenarbeit. Dazu gehört vor allem der ständige
Austausch über Lernvoraussetzungen, Lernmöglichkeiten, Inhalte und
Lernfortschritte. Dazu werden differenzierte und auf das jeweilige Kind
zugeschnittene Förderpläne erstellt. Zwingende Voraussetzung ist dabei
eine enge Zusammenarbeit zwischen Grundschul- und Förderschullehrkraft
und seit vier Jahren auch „unserer eigenen“ Sonderpädagogin. Ziel
des GU/GL kann es sein, die Schülerin/den Schüler leistungsmäßig dem
Klassenniveau wieder anzugleichen (zielgleich). Es kann aber auch darum
gehen, die begrenzten Möglichkeiten eines Kindes zu Grunde zu legen und
ihm im Rahmen seiner individuellen Voraussetzungen die bestmögliche Förderung
in seinem vertrauten Umfeld (Klasse) zu ermöglichen (zieldifferent). Für das Gemeinsame Lernen gibt es nach unseren Erfahrungen keine festgelegte Unterrichts- oder Organisationsform. Es kann sinnvoll sein, die betreffende Schülerin/den Schüler mit Unterstützung des SP-Lehrers (z. B. 3 Std./Woche) im Klassenverband zu fördern. Ebenso ist es denkbar, die Anwesenheit des SP-Lehrers für Kleingruppen zu nutzen, innerhalb derer das zu fördernde Kind positive Lernanreize erhält. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Bezug zur ganzen Gruppe (Klasse) nicht verloren geht. Förderung im hier beschriebenen Sinn hat immer integrativen/inkludierenden Charakter. Den neuen Anforderungen, denen wir uns mit der Verpflichtung zur inklusiven Beschulung konfrontiert sehen, stellen wir uns. Wir müssen aber eingestehen, dass wir zurzeit noch kein tragfähiges Konzept vorweisen können, um allen Kindern mit unterschiedlichsten Unterstützungs- und Förderbedarfen gerecht zu werden. Zurzeit erscheint uns jedoch das Unterrichtsmodel ILAS ein gangbarer Weg zu sein, Kinder mit unterschiedlichsten Unterstützungs- und Förderbedarfen in Regelklassen zu unterrichten, da es nicht zum Ziel hat, alle Kinder in gleicher Form zu beschulen, sondern darauf abzielt, jedes Kind in seiner Individualität in den Blick zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder mit förmlich anerkanntem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. GL-Dokument zum Download: KLICK! letzte
Änderungen am 17.11.2014, 05.01.2015 |