2.6. Die
Schillerschule als Ausbildungsschule Die Schillerschule ist Ausbildungsschule für die
Lehramtsanwärterinnen (LAA) des ZFSL Hamm (und hin und wieder auch
Dortmund). Hinzu kommen jährlich Praktikantinnen und Praktikanten
von Gymnasien und Hochschulen. Mit dem Beginn der Neuordnung der Ausbildung für LAA
im Primarbereich wurde an unserer Schule ein schulinternes
Begleitprogramm entwickelt. In einer für die LA ausgearbeiteten Übersichtsliste
(Checkliste) lassen sich Anspruch und Erfüllung der gesamten
Vorbereitungszeit individuell nach den folgenden Bereichen gegenüberstellen:
Schulanfang Organisieren/Verwalten Unterrichten und Erziehen Beurteilen Beraten Innovieren Die zahlreichen Veränderungen in der Ausbildung haben
die Zusammenarbeit mit dem Studienseminar auf eine völlig andere Ebene
gehoben. Hier ist eine neue Form der schulinternen wie auch kooperativen
Lehrerfortbildung entstanden. Ein großer Teil des Kollegiums ist in die
Ausbildung der LAA mit einbezogen. Mentoren, Ausbildungskoordinator und
Schulleitung nehmen an Fortbildungsveranstaltungen des Seminars (ZFSL)
teil. Die so geforderte Teamarbeit der beteiligten Kolleginnen und
Kollegen schafft auch zusätzliches Potential zur Lösung allgemeiner pädagogischer
und erzieherischer Fragen an unserer Schule. Allerdings soll auch nicht verschwiegen werden, dass
die hier beschriebene Verlagerung der Ausbildung für LAA an die Schulen
zusätzliches Engagement der Kolleginnen/Kollegen sowie der Schulleitung
erfordert. Auch halten wir die Tatsache, dass die Stunden, die eine
Lehramtsanwärterin oder ein Lehramtsanwärter unterrichtet, dem
Lehrerstundenkontingent zugeschlagen werden, für zumindest diskussionswürdig.
A.
Allgemeines
zur Ausbildung An
der Schillerschule können schulische Ausbildungsplätze für
Lehrerinnen und Lehrer für die Primarstufe und für die Sonderpädagogik
angeboten werden. Die Lehramtsanwärter werden gemäß der Ausbildungs-
und Prüfungsordnung für Lehrkräfte (OVP) mit dem Ziel des Erlangens
der zweiten Staatsprüfung ausgebildet. B.
Ablauf
der Ausbildung in der Schulpraxis -
Erstgespräch Die
Schule lädt die Lehramtsanwärter vor Beginn des Referendariats zu
einem Erstgespräch mit der Schulleitung und der
Ausbildungsbeauftragten/dem Ausbildungsbeauftragten der Schule ein.
Inhalt des Gesprächs ist ein erstes Kennenlernen der Schule, der
Vorstellungen und der Fächerkombination der LAA. -
Stundenplan
der LAA Die
LAA gestalten in Absprache mit den Mentoren/innen ihre Stundenpläne.
Mit Ausnahme des Seminartages verteilen die LAA ihren Unterrichtseinsatz
(14 Wochenstunden) auf die übrigen vier Unterrichtstage. Der durch die
LAA in Absprache mit den Mentoren/innen erstellte Stundenplan wird
der/dem ABBA vorgelegt und durch die Schulleitung genehmigt. Im
Stundenplan der LAA und der/dem Abba wird nach Möglichkeit des
Gesamtstundenplanes der Schule eine feste Wochenstunde für
ausbildungsbezogene Gespräche berücksichtigt. Änderungen bei ihrem
Unterrichtseinsatz teilen die LAA unverzüglich der Schulleitung und
der/dem ABBA mit. -
Einsatz
der LAA im Unterricht Zunächst
findet eine zweiwöchige Hospitationsphase statt. Die LAA sollen dabei
die Schule, ihre Abläufe, sowie die SuS und den Unterricht kennen
lernen und erste Erfahrungen in der Schulpraxis sammeln. Nach der
Hospitationsphase beginnen die LAA mit dem angeleiteten Unterricht in
einem mit den Mentoren/Mentorinnen abgesprochen Umfang. Dieser Umfang
soll in den kommenden Wochen auf 14 Wochenstunden gesteigert werden. -
Aufteilung
der Ausbildungsfächer und des selbstständigen Unterrichtes auf die
Lerngruppen Die
von den LAA unterrichteten Fächer sollten mit ausgewogener Stundenzahl
auf beide vorhandenen Lerngruppen verteilt werden. In Fächern, die in
geringerer Stundenzahl innerhalb einer Klasse unterrichtet werden (z.B.
Sachunterricht, Musik, Religion, Kunst, Sport) erteilen die LAA dieses
Fach zusätzlich in einer weiteren Klasse. Der
selbstständige Unterricht der LAA sollte gleichzeitig ·
nicht
die gesamten Fachstunden einer Klasse abdecken, ·
genügend
zeitlichen Freiraum für eigenständige Unterrichtsdurchführungen der
LAA lassen, ·
keine
Überforderung der LAA darstellen, ·
in
zwei Klassen stattfinden, die optimaler Weise auch Prüfungsklassen sein
werden. -
Bedarfsdeckender/selbstständiger
Unterricht Im
bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) sollen die LAA eigenverantwortlich
Unterricht erteilen. Dabei sollen sie ihre Unterrichtserfahrungen
anwenden und vertiefen. Im ersten Ausbildungsabschnitt erfolgt in der
Regel kein Einsatz im selbstständigen Unterricht (BdU).
Danach werden die LAA im Umfang von neun Stunden eingesetzt, nach
Absprache mit der Schulleitung, der/dem/ Abba und den Mentoren. Auch
wenn die LAA ihre Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich planen
und durchführen, stehen die Mentoren/Mentorinnen und die/der ABBA auf
Wunsch beratend und unterstützend zur
Verfügung. Hierbei ist es Aufgabe der Mentoren/Mentorinnen, die LAA in
ihrer Rollenklärung, in ihren Fähigkeiten zur selbstständigen
Unterrichtsplanung, in Gestaltung und Analyse von Unterrichts- und
Lernprozessen, in der Selbstreflexion und Die
Mentoren/innen ·
lassen
die LAA im eigenen Unterricht vorwiegend in der ersten Ausbildungsphase
hospitieren. ·
besuchen
nach Möglichkeit den eigenverantwortlichen Unterricht der LAA und geben
eine Rückmeldung, die sich an den
allgemeinen Ausbildungsstandards des Seminars orientiert unter Berücksichtigung
vereinbarter Beobachtungsschwerpunkte. ·
nehmen
nach Möglichkeit an den Unterrichtsbesuchen der Fachleiter teil, wie
auch an den anschließenden Nachbesprechungen, in denen gemeinsam
weitere Beobachtungsschwerpunkte vereinbart werden. ·
unterstützen
bei Vorbereitung und Reflektion von Unterrichtsvorhaben. ·
beraten
in Erziehungsaufgaben und unterstützen in schwierigen
Erziehungs-situationen. ·
berichten
der Schulleitung über die Tätigkeit und den Ausbildungsstand der LAA.
·
verfassen
einen Beurteilungsbeitrag gemäß 16 (2) OVP. ·
wirken
an der abschließenden Beurteilung im Rahmen des Schulgutachtens mit. D.
Aufgabe der Ausbildungsbeauftragten
der Schule Der/die
ABBA koordiniert in Abstimmung mit der Schulleitung die Ausbildungstätigkeit
an der Schule. Er/sie ist zentrale Ansprechpartner/in der LAA in allen
operativen Fragen der schulischen Ausbildung. Der/die
Ausbildungsbeauftragte ·
gewährt
den LAA Hilfe in allen die Ausbildung betreffenden Belangen. Er/sie kann
parallel als Mentor/-in tätig sein. ·
besucht
nach Möglichkeit regelmäßig den Unterricht der LAA und steht beratend
zur Seite. ·
Nimmt
nach Möglichkeit an Unterrichtsbesuchen und anschließenden
Nach-besprechungen in Absprache mit der Schulleitung teil.
·
während
die direkte Ausbildung in der Hand der Mentoren/Mentorinnen liegt, trägt
der/die Ausbildungsbeauftragte dafür Sorge, dass die im Konzept
dargelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden. ·
berät
und informiert die Mentoren/Mentorinnen und die LAA in Fragen der
schulischen Ausbildung. ·
erarbeitet
in Absprache mit den Mentoren/Mentorinnen und den LAA individuelle
Ausbildungspläne, ausgerichtet auf die Handlungsfelder bezogen auf die
Kompetenzen und Standards der Anlage 1 zur OVP. ·
schaltet
sich vermittelnd ein, sollte es zu Konflikten kommen, die von den
Beteiligten (z.B. LAA und Mentor/in) nicht zufriedenstellend allein gelöst
werden können. ·
bietet
einen festen wöchentlichen Beratungstermin an, um den
Aufgaben der ABBA angemessen nachkommen zu können. ·
hält
einen engen Kontakt zu den Mentorinnen/den Mentoren und informiert sich
regelmäßig über den Stand der Ausbildung. ·
berät
sich ggf. mit den Mentorinnen/den Mentoren und der Schulleitung bei
evtl. auftretenden Schwierigkeiten und/oder Unterstützungsbedarf. ·
evaluiert
die schulische Ausbildung nach Rücksprache mit der Schulleitung und in
Kooperation mit dem Seminar Hamm. ·
nimmt
regelmäßig an den vom Seminar Hamm angebotenen
Informations-veranstaltungen teil. Konzept Lehrerausbildung zum Download: KLICK! geändert am
12.01.2018 |